Checkliste für Verwalter 2017-10-13T09:44:19+00:00

Checkliste für Verwalter

Zur Person / Gesellschaft des Verwalters

  • Wie viele Jahre Berufserfahrung im Wohnungseigentumsrecht liegen vor?

  • Besitzt der WEG-Verwalter umfassende Kenntnisse im Mietrecht?

  • Anzahl der WEG-Verwaltungen in Wohnungen / Gemeinschaften?

  • Wodurch wird das Wissen auf dem neuesten Stand gehalten?

  • Verbandsmitgliedschaft, einschlägige Zeitschriften, Loseblattsammlungen, Seminare?

Zum sichtbaren Ergebnis der Verwaltertätigkeit

  • Wie ist die Hausgeldabrechnung / der Wirtschaftsplan aufgebaut?

  • Ist die Entwicklung der Instandhaltungsrückstellung (Anfangsbestand, Einzahlungen, Zinsen, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Entnahmen, Endstand) in der Hausgeldabrechnung ausgewiesen?

  • Durch wie viele Seiten Hausgeldabrechnung müssen Sie sich zum Jahreswechsel wühlen, um alle Kosten nachzuvollziehen und zu verstehen?

  • Am 20.09.2000 hat der BGH eine tiefgreifende Grundsatzentscheidung zu Beschlüssen und Vereinbarungen gefällt. Sind in der Zwischenzeit ausführliche Informationen an die Kunden geflossen und Vorschläge zur Lösung der dadurch aufgeworfenen Probleme unterbreitet worden?

Zur erweiterten Verwaltertätigkeit

  • Werden jährlich Begehungen der Wohnanlage mit dem Verwaltungsbeirat gemacht?

  • Wie will man sonst frühzeitig erforderliche Sanierungsmaßnahmen einschätzen und dafür einen mittel oder langfristigen Finanzplan erstellen?

  • Wer plant größere Reparaturen oder Sanierungen?

  • Verlässt der Verwalter sich nur auf Angebote?

  • Besteht die Möglichkeit der Mietverwaltung vermieteter Wohnungen?

  • Es ist in Frage zu stellen, ob ein rein kaufmännischer Verwalter, ohne angestellten Ingenieur oder Architekten, die Ausführung von größeren Reparaturen, die auch bei Ihnen über kurz oder lang anstehen, erkennen, planen, kontrollieren und abnehmen kann. Ab welcher Reparatursumme wird ein Sonderhonorar berechnet?

  • Wer überwacht die Ordnungsmäßigkeit von Reparaturmaßnahmen?

  • Kann der Verwalter Ihnen die Abrechnungsbasis, wie z. B. die HOAI, diesbezüglich erklären?

  • Auf welcher Basis werden Sonderhonorare berechnet?

  • Wie lang ist die Verjährungsfrist der Gewährleistung für die Verwaltertätigkeit?